Kapitel 1.4 Struktur einer Bilanz

Auch wenn die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Zentrum der Betrachtungen bei einer Unternehmensbewertung steht, kommt der Bilanz und ihrem Zusammenspiel mit der GuV eine große Bedeutung zu.

Die Bilanz wird in der Gestalt eines „Kontos“ geführt. Wenn man das Konto visualisiert, dann stellt man es als großes T dar. Auf der linken Seite findet man das Vermögen des Unternehmens, die „Aktiva“, auf der rechten Seite wird angezeigt, wie dieses Vermögen finanziert wird: Immer durch Eigenkapital und in der Regel ergänzend durch Fremdkapital (u.a. Bankdarlehen). Vgl. dazu § 266 HGB.

Die Aktivseite enthält folgende Posten:

Anlagevermögen –> das ist das Vermögen, welches dem Unternehmen langfristig dient, z.B. Gebäude, Maschinen.

Dass sich Teile dieses Vermögens „verbrauchen“, wird durch sog. „Abschreibungen“ berücksichtigt, die wir im Abschnitt zur GuV schon als Abzugsposten (Aufwand) in der GuV gesehen haben. Die Abschreibungen verteilen die Auszahlungen für die Investition ins Anlagevermögen (soweit dies einer Abnutzung unterliegt, also bei Gebäuden und Maschinen, jedoch nicht beim Grund und Boden) auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzung. Das Ergebnis eines Geschäftsjahres wird daher nicht durch den vollen Zahlungsmittelabfluss der Investition beeinträchtigt, sondern nur in Höhe der Abschreibung. Das ist der große Unterschied zu einer reinen Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wo es nur auf den Zeitpunkt der Ein- und Auszahlungen von finanziellen Mitteln ankommt.

Umlaufvermögen –> das ist das Vermögen, welches ständigen Veränderungen unterliegt, insb. die Vorräte, die für die Erfüllung des Geschäftszwecks erforderlich sind, sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sofern die Abnehmer nicht sofort bar (oder mit Kreditkarte o.ä.) bezahlen. Zum Umlaufvermögen gehört auch der Bestand an liquiden Mitteln (Bankkonto).

Die Passivseite enthält folgende Posten:

Eigenkapital –> Das im Rahmen der Gründung dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital zzgl. inzwischen erfolgter Thesaurierungen von Gewinnen (ausgewiesen als Rücklage oder als Gewinnvortrag), ggf. abzüglich inzwischen aufgelaufener Verluste

Rückstellungen –> Das sind dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, z.B. die Pensionsrückstellungen, aber auch Rückstellungen für Rechtsrisiken oder z.B. für Urlaubsansprüche. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt durch Erfassung eines entsprechenden Aufwandes in der GuV, Auszahlungen erfolgen dann erst in einem späteren Geschäftsjahr und mindern dann die Rückstellungen.

Bei Pensionsrückstellungen wird die Bildung durch Aufwand und Reduzierung durch spätere Auszahlungen besonders anschaulich: Bei Zusage einer Pensionsleistung durch das Unternehmen an eine berechtigte Person, wird dieser Pensionsrückstellung während der aktiven Arbeitszeit der berechtigten Person über viele Jahre jährlich ein Betrag zugeführt. Erst nach Renteneintritt kommt es zu Auszahlungen des Unternehmens an die berechtigte Person, welche die Pensionsrückstellung insofern wieder reduzieren.

Verbindlichkeiten gegenüber Banken –> In der Regel werden Unternehmen auch mittels Bankkrediten (Bankdarlehen) finanziert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –> Wenn das Unternehmen Vorräte einkauft, muss es diese in der Regel nicht sofort bezahlen, sondern hat dafür eine bestimmte Zahlungsfrist. Die unbeglichenen Verbindlichkeiten werden hier ausgewiesen.

Bestimmte Posten der Bilanz werden zu dem sog. „Working Capital“ zusammengefasst:

Vorräte
zzgl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
abzgl. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Ergibt: Working Capital

Zum Begriff Working Capital existierten Übungsaufgaben.

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