Kapitel 1.11 Ausgewählte Begriffe

Basiszins:
Der Basiszins ist ein Teil des CAPM (siehe Stichwort). Er stellt die quasi-sichere Verzinsung dar, die meist aus Staatsanleihen entsprechend mit hohem Rating versehener Staaten abgeleitet wird. Dabei wird aufgrund der Anforderungen an die Laufzeitäquivalenz ein „ewiger“ Zinssatz abgeleitet. Da dieser nicht unmittelbar auf dem Markt beobachtet werden kann (es gibt bei Staatsanleihen meist nur einige Jahrzehnte laufende Papiere), muss der Basiszinssatz unter Rückgriff auf historische Daten geschätzt werden.

Betafaktor:
Der Betafaktor, abgekürzt mit einem griechischen „Beta“, sieht wie ein „ß“ aus, ist ein Teil des CAPM (siehe Stichwort). Für einzelne Aktien am Aktienmarkt kann man den Betafaktor ermitteln, indem man diese Aktie ins Verhältnis setzt zu einem definierten Aktienportfolio (beispielsweise dem DAX 40). Die Ermittlung ist kompliziert und soll hier nicht behandelt werden. Sie ist ein Maß für das Unternehmensrisiko. Je höher der Betafaktor, desto höher ist das unternehmerische Risiko dieser speziellen Aktie.

Zur Bewertung nicht börsennotierter Bewertungsobjekte wird der Betafaktor aus einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen abgeleitet, deren Betafaktor durch deren Notierung an einem Aktienmarkt ermittelbar ist.

Bewerten heißt vergleichen:
Ein Unternehmen kann nur bewertet werden durch den Vergleich mit einer alternativen Anlage, meist ausgedrückt durch den Kapitalisierungszinssatz. Hinter diesem Zinssatz steht eine in jeder Hinsicht äquivalenten Anlage, deren Preis bekannt ist, bzw. aus bekannten Informationen abgeleitet werden kann, z.B. durch das CAPM (siehe dort).

Bewertungsanlässe:
Man unterscheidet vier Gruppen: Unternehmerische Initiativen, gesetzliche Vorschriften, vertragliche Grundlagen bzw. Schiedsverfahren sowie bilanzielle Anlässe. Die Bewertung eines Unternehmens erfolgt immer vor dem Hintergrund eines in diese Gruppen fallenden konkreten Bewertungsanlasses.

Bewertungssubjekt vs. Bewertungsobjekt:
Das Bewertungssubjekt ist die natürliche oder juristische Person, für die – und damit aus deren Blickwinkel – das Bewertungsobjekt bewertet wird. Die Verwendung dieser Subjekt-Objekt-Beziehung verdeutlicht, dass es den EINEN Wert für das Bewertungsobjekt nicht geben kann, sondern dass dieser Wert immer abhängt von der Person, welche die Bewertung durchführt. Grund dafür sind, dass verschiedene Personen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Bewertungsobjekt vor Augen haben, in einer unterschiedlichen Finanzierungssituation stehen, unterschiedlich hoch durch Steuern belastet werden, die Zukunft unterschiedlich einschätzen, unterschiedliche Risikoneigungen haben, andere Informationen besitzen etc. Insbesondere die Effekte aus dem Zusammenspiel des Bewertungsobjektes als ein mögliches Kaufobjekt mit dem bereits vorhandenen Unternehmen (Synergieeffekte) haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des dem Bewertungsobjekt beigemessenen Werts – und unterscheiden sich häufig erheblich zwischen verschiedenen Marktteilnehmern, z.B. in einem Kaufprozess.

Brutto- vs. Nettoverfahren:
Sowohl bei den fundamentalen als auch bei den Multiplikatorverfahren wird zwischen Brutto- und Nettoverfahren unterschieden. Während die Netto-Verfahren direkt den Wert des Eigenkapitals ableiten, gehen die Brutto-Verfahren zweistufig vor: Zunächst wird der Entity-Value, also der Gesamtunternehmenswert ermittelt, davon wird in einem zweiten Schritt das verzinsliche Fremdkapital abgezogen, um dann zum Equity-Value zu kommen. Während bei den fundamentalen Bewertungsverfahren die Art des Verfahrens unerheblich ist für die Höhe des Equity-Values (alle Verfahren müssen unter gleichen Annahmen zu gleichen Ergebnissen führen, sind nur „andere Sprachen“), führen die verschiedenen Multipleverfahren alle zu unterschiedlichen Ergebnissen.

CAPM:
Diese Abkürzung steht für Capital Asset Pricing Model. Dieses Rechenmodell ermittelt die sogenannten Kosten des Eigenkapitals bei den fundamentalen Bewertungsverfahren. Für die Multiplikatorverfahren wird dieses nicht benötigt.

Die Kosten des Eigenkapitals sind der Kapitalisierungszinssatz für das Ertragswertverfahren. Bei den Brutto-Verfahren wie z.B. dem DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow-Verfahren) wird der WACC als Kapitalisierungszinssatz verwendet. Siehe das entsprechende Stichwort.

Nach dem CAPM ermitteln sich die Eigenkapitalkosten wie folgt: Basiszins plus (Betafaktor mal Marktrisikoprämie). Es gilt hier „mal“ vor „plus“, daher habe ich zur Sicherheit die Klammer ergänzt.

Cash Flow vs. Bilanzgewinn:
Die fundamentalen Bewertungsmethoden basieren zum Teil auf Cash Flow-Größen (z.B. das DCF-Entity-Verfahren) zum Teil auf dem Bilanzgewinn (wie das Ertragswertverfahren). Bekanntermaßen führen diese Methoden alle zum gleichen Equity-Value. Die Wertgleichheit wird zum einen dadurch hergestellt, dass die Verfahren unterschiedliche Kapitalkosten zum Abzinsen verwenden. Zum anderen ergibt sich die Wertgleichheit auch daraus, dass eine integrierte Planungsrechnung zur Ableitung der Zählergröße verwendet wird. Dieser integrierte Ansatz stellt sicher, dass bei meist zwangsläufig auftretenden Unterschieden zwischen der Cash Flow-Größe und dem zur Ausschüttung vorgesehenen Bilanzgewinn der Effekt auf die Höhe der liquiden Mittel und deren Verzinsung berücksichtigt wird.

Aus den vorstehenden Ausführungen kann abgeleitet werden, dass Rechnungslegungsvorschriften, welche die Herleitung des Bilanzgewinns bestimmen, nicht einen Unternehmenswert beeinflussen können. Einzige Ausnahme ist hier das Steuerrecht, sofern es die Höhe von Steuerzahlungen von der Ausnutzung handelsrechtlicher Bilanzierungsentscheidungen abhängig macht, so dass unterschiedliche Bilanzierung tatsächlich zu unterschiedlichen Steuerzahlungen kommt. Diese unterschiedlichen Mittelabflüsse Richtung Staat beeinflussen natürlich tatsächlich den Unternehmenswert.

Mit der Ableitung einer Cash Flow-Größe macht man die gesamten Vorgaben der Bilanzierung, die zur Ableitung des Bilanzgewinns zur Anwendung kommen, wieder rückgängig. Sorgen für Zwecke der Ableitung des Bilanzgewinns z.B. Abschreibungen dafür, eine Investition in ihrer Auswirkung auf den Bilanzgewinn durch Verteilung auf die Nutzungsdauer zu verteilen, um so in den einzelnen Jahren betriebswirtschaftlich sinnvolle Bilanzgewinne zu zeigen, werden die Abschreibungen zur Zwecke der Ableitung der Cash Flow-Größe wieder rückgängig gemacht und durch die Investitionsauszahlungen des jeweiligen Jahres ersetzt. Ähnliches gilt für die Bildung von Rückstellungen, insbesondere von langfristigen Rückstellungen wie den Pensionsrückstellungen.

Detailplanungs- vs. Grobplanungsphase und „ewige Rente“:
Während die Multiplikatorverfahren auf aktuelle Zahlen des Bewertungsobjekts abstellen, ist für die fundamentalen Bewertungsverfahren wie DCF- oder Ertragswertverfahren eine Ermittlung von Planzahlen mittels einer integrierten Planungsrechnung erforderlich.

Der Unsicherheit der Zukunft entsprechend kann diese Planungsrechnung in zwei bis drei Phasen unterteilt werden: Detailplanungsphase, ggf. Grobplanungsphase und die „ewige Rente“ (auch als Terminal Value oder Fortführungsperiode bezeichnet). Die Länge der Detailplanungs- und der Grobplanungsphase hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab; meist beträgt die Detailplanungsphase 3-5 Jahre. Die Grobplanungsphase kann dazu genutzt werden, in weiteren Jahren eine Überleitung auf den sogenannten „eingeschwungenen Zustand“ der „ewigen Rente“ herzustellen, wo aber nicht mehr alle Parameter im einzelnen geplant werden können. In der Phase der „ewigen Rente“ sollen keine detaillierten Veränderungen des Geschäftsmodells mehr vorkommen, sondern es kann ggf. von einem nachhaltigen Wachstum (siehe Wachstumsabschlag) ausgegangen werden.

EBITDA, EBIT, EBT:
Vgl. dazu die Definitionen in Kapitel 1.3. Es handelt sich um Zwischensummen der Gewinn- und Verlustrechnung, beginnend mit EBITDA (Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). EBIT ist dann die Größe nach „depreciation and amortisation“ (im wesentlichen Abschreibungen), EBT ist dann die Größe nach „interests“, also Zinsaufwendungen.

Equity-Value vs. Entity- bzw. Enterprise Value:
Umgangssprachlich wird vom „Unternehmenswert“ gesprochen; damit ist der Wert des Unternehmens aus Sicht der Shareholder gemeint, also derjenigen, die das Eigenkapital i.S.v. gezeichneten Kapital zur Verfügung stellen. Wenn man präziser sein möchte, dann spricht man vom Wert des Eigenkapitals. Wichtig ist, damit ist nicht die bilanzielle Größe gemeint, sondern das Ergebnis einer Unternehmensbewertung, welches regelmäßig deutlich von der bilanziellen Größe abweicht (meistens wird die bilanzielle Größe deutlich überschritten vom Wert her).

Der Entity-Value oder Enterprise-Value ist auf deutsch der „Gesamtunternehmenswert“, oder „Wert des gesamten Unternehmens“. Dieser Wert unterscheidet sich vom Equity-Value um den Betrag des verzinslichen Fremdkapitals (net debts).

Die Unternehmensbewertungsverfahren wollen immer den Equity-Value ermitteln, machen das aber methodisch auf verschiedene Art und Weise: In einem Schritt (Netto-Verfahren), oder in zwei Schritten (Brutto-Verfahren).

Fiktion des unverschuldeten Unternehmens:
Die fundamentalen Bewertungsverfahren, welche zur Gruppe der Brutto-Verfahren gehören, ermitteln den Wert des Eigenkapitals in zwei Schritten. Für den ersten Schritt wird von einem unverschuldeten Unternehmen ausgegangen. Da sich die meisten Unternehmen neben Eigenkapital auch mit verzinslichem Fremdkapital finanzieren, ist das meist eine „Fiktion“. Welche Konsequenzen hat diese Fiktion? Für Zwecke der Planungsrechnung dürfen keine Zinsaufwendungen berücksichtigt werden und natürlich keine Mittelzu- und -abflüsse für Fremdkapital. Geht man vereinfachend davon aus, dass tatsächlich verzinsliches Fremdkapital vorliegt und dieses der Höhe nach keinen Veränderungen unterliegt, dann führt die „Fiktion des unverschuldeten Unternehmens“ dazu, dass man für die Ableitung der Cash Flow-Größe den tatsächlich vorhandenen Zinsaufwand ignoriert. Das Ignorieren des Zinsaufwandes führt aber auch dazu, dass die der Ableitung der Cash Flow-Größe zugrunde zu legende Steuerberechnung anzupassen ist. Man spricht in diesem Zusammenhang von fiktiven Steuern, vgl. das gesonderte Stichwort.

In einem zweiten Schritt wird die Fiktion aufgegeben und vom Entity-Value das verzinsliche Fremdkapital abgezogen.

Fiktive Steuern vs. tatsächliche Steuern:
Die tatsächlichen Steuern berücksichtigen u.a. die tatsächliche Finanzierungssituation des Unternehmens, gehen also nicht von der „Fiktion des unverschuldeten Unternehmens“ aus. Bei der Ermittlung der Unternehmenssteuern ist zu berücksichtigen, dass Zinszahlungen für Fremdkapital (anders als Ausschüttungen auf das Eigenkapital) als die Steuerbemessungsgrundlage mindernd berücksichtigt werden (bei der Körperschaftsteuer zu 100%, bei der Gewerbesteuer zu 75%). Das Fremdkapital ist also nach Steuern betrachtet nicht ganz so teuer wie es nach dem Darlehensvertrag und den dort gezeigten Zinsen erscheint. Man spricht hier auch von einer Steuerersparnis der Fremdfinanzierung („tax shield“).

Die fiktiven Steuern stellen die Steuergröße dar, die sich ergibt, wenn von der „Fiktion des unverschuldeten Unternehmens“ ausgegangen wird. In diesem Fall ignoriert man die Zinsaufwendungen. Die fiktiven Steuern sind also tatsächlich höher. Der Unterschied der Steuer beläuft sich dabei genau auf die Höhe der Steuerersparnis der Fremdfinanzierung („tax shield“).

Grenzpreise:
Als Grenzpreise werden die „Entscheidungswerte“ bezeichnet, welche den Wert für das Unternehmen aus Sicht des Verkäufers und aus Sicht des Käufers darstellen. Für den Verkäufer heißt dieser Grenzpreis entsprechend, dass er nur Kaufpreise akzeptieren sollte, die oberhalb dieses Grenzpreises liegen. Ein Preis, der identisch mit dem Grenzpreis ist, bedeutet, dass das Unternehmen zwar verkauft wird und die Mittel frei werden, aber kein zusätzlicher Wert generiert wird. Preise unterhalb des Grenzpreises würden bedeuten, dass Wert vernichtet wird.

Vor diesem Hintergrund kann es nur zu einem Verkauf kommen, wenn es auf dem Markt mindestens einen Käufer gibt, dessen Grenzpreis oberhalb des Grenzpreises des Verkäufers liegt. Dadurch ergibt sich ein Verhandlungsspielraum. Wird ein Kaufpreis innerhalb dieses Verhandlungsspielraums verhandelt, so ergibt sich eine „win-win-Situation“, sowohl Verkäufer als auch Käufer profitieren von dieser Transaktion.

Integrierte Planungsrechnung:
Von „integriert“ wird gesprochen, weil bei der Erstellung einer Planungsrechnung die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Planungswerken (Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz) berücksichtigt werden müssen. Startet die Planung z.B. wie oft mit der Gewinn- und Verlustrechnung und geht z.B. – wie auch oft – von einem Wachstum aus, dann muss berücksichtigt werden, dass Wachstum meist nur durch weitere Investitionen ins Anlagevermögen oder Working Capital finanziert werden müssen. Die Finanzierung kann zur Folge haben, dass weiteres Fremdkapital aufgenommen werden muss, welches weitere Auszahlungen für Zinsen mit sich bringt.

Kapitalisierung:
Die Unternehmensbewertung erfolgt immer bezogen auf einen bestimmten Stichtag. Bei den Multiplikatorverfahren verwendet man Daten aus dem Bewertungsobjekt der Gegenwart (z.B. Ist-Zahlen des aktuellen Jahres, hochgerechnet auf ein ganzes Jahr). Daher ist hier keine Kapitalisierung im Sinne von Abzinsung erforderlich. Bei den fundamentalen Bewertungsverfahren hat man einen mehrere Jahre umfassenden Planungshorizont (Detailplanung und ggf. verlängert um Grobplanung) mit anschließender „ewiger Rente“. Um diese Zahlen auf den Bewertungsstichtag zu beziehen, werden diese „kapitalisiert“. D.h. die Zahlen der einzelnen Jahre werden abgezinst (das Ergebnis nennt man auch Barwert des jeweiligen Jahres) und dann addiert (die Summe nennt man auch Barwert der gesamten Planjahre). Siehe dazu auch „Kapitalisierungszinssatz“.

Kapitalisierungszinssatz:
Dieser Zinssatz ist das Vergleichsobjekt zum Bewertungsobjekt im Zusammenhang mit den fundamentalen Bewertungsverfahren (in Abgrenzung zu den Multiplikatorverfahren). Um das Bewertungsobjekt bewerten zu können, muss der Zinssatz bekannt sein. Dieser wird – je nach verwendetem Verfahren – basierend auf dem CAPM-Modell und ggf. ergänzt durch die Fremdkapitalkosten nach dem WACC-Ansatz abgeleitet. Zu den Begriffen vgl. die entsprechenden Stichworte.

Die Formel für die „ewige Rente“ ist sehr einfach: Zähler geteilt durch Kapitalisierungszinssatz. Da sich die ewige Rente an den Details- und ggf. Grobplanungszeitraum anschließt, ist das Ergebnis für diese ewige Rente jedoch wie alle anderen Planzahlen bis zum Zeitpunkt der ewigen Rente ebenfalls abzuzinsen.

Die Formel für die Abzinsung der einzelnen Planjahre und des Ergebnisses der ewigen Rente lautet wie folgt: Zähler geteilt durch (1 + Zinssatz) hoch Planjahr. Die Planzahl des ersten Jahres wird also „hoch ein“ abgezinst, die Planzahl des zweiten Jahres „hoch zwei“. Die ewige Rente wird mit der Hochzahl des letzten (!) Planjahres abgezinst.

Marktrisikoprämie:
Die Marktrisikoprämie, abgekürzt MPR, ist ein Teil des CAPM (siehe Stichwort). Sie ist ein Maß dafür, um wieviel höher Renditen von auf einem bestimmten Aktienmarkt gehandelten Aktien im Vergleich zum Basiszins (siehe Stichwort) sind, um das unternehmerische Risiko auszugleichen. Zur Ableitung wird in der Praxis auf langjährige Beobachtungen auf den Kapitalmärkten zurückgegriffen. Die Marktrisikoprämie ist nicht mit der Gesamtmarktrendite auf entsprechenden Aktienmärkten zu verwechseln, da diese den Basiszins bereits umfassen.

Gesamtmarktrendite minus Basiszins ist gleich Marktrisikoprämie. Oder Marktrisikoprämie ist gleich Gesamtmarktrendite minus Basiszins.

Netto- vs. Bruttoverfahren:
Dabei handelt es sich um verschiedene Arten der Unternehmensbewertung. Diese Unterscheidung gibt es sowohl bei den fundamentalen Verfahren (wie z.B. DCF- oder Ertragswertverfahren) als auch bei den Multiplikatorverfahren (z.B. Umsatzmultiplikator oder Kurs-Gewinn-Verhältnis, kurz KGR).

Die Nettoverfahren ermitteln den Wert den Equity-Value in einem Schritt. Die Bruttoverfahren ermitteln den Equity-Value in zwei Schritten, indem sie zunächst den Entity-Value ermitteln, von dem dann im zweiten Schritt das verzinsliche Fremdkapital abgezogen wird.

Peer Group:
Zu deutsch „Vergleichsgruppe“: Möglichst umfassend vergleichbare Unternehmen, die gemäß der Grundsatz „bewerten heißt vergleichen“ zur Ermittlung insbesondere der Kapitalkosten (Beta-Faktor) bei den fundamentalen Verfahren und zur Ableitung von Multiplikatoren bei den Multiplikatorverfahren herangezogen werden können. Die Unternehmen der Peer Group sind in der Regel an einem Kapitalmarkt notiert, damit alle erforderlichen Informationen abgeleitet werden können. In Ausnahmefällen können die entsprechenden Informationen aus Vergleichstransaktionen vorliegen.

Preis vs. Wert des Unternehmens:
Der Preis, der für ein Unternehmen bezahlt wird, ergibt sich meist als Ergebnis einer Verhandlung. In Abfindungsfällen wird ein Wert ermittelt, welcher diesen Preisbildungsprozess simuliert. Der Wert des Unternehmens wird beeinflusst durch den Blickwinkel des Bewerters; so kann für einen Käufer der Wert eines Unternehmens höher sein als der dafür gezahlte Preis, und für einen Verkäufer kann der Preis höher liegen als der dem Unternehmen beigemessene Wert.

Shareholder vs. Stakeholder:
Als Shareholder werden diejenigen bezeichnet, welche das gezeichnete Kapital des Unternehmens halten, also deren Eigentümer sind. Die Kreis der Stakeholder ist dagegen größer: Er umfasst alle Personen, die ein Interesse an den Belangen des Unternehmens haben, wie z.B. die Fremdkapitalgeber (z.B. Banken), Lieferanten, Kunden, Mitarbeitenden.

Verzinsliches Fremdkapital:
Dieses auch als zinstragendes Fremdkapital bezeichnete Kapital sind im wesentlichen Bankdarlehen zur Unternehmensfinanzierung. Dazu gehören auch Pensionsrückstellungen, da diese auch einen Zinsanteil enthalten. Der Wert des verzinslichen Fremdkapitals lässt sich grundsätzlich aus der Bilanz des zu bewertenden Unternehmens ablesen.

Von „verzinslich“ wird gesprochen, weil für die Zurverfügungstellung dieses Fremdkapitals vertragsgemäß Fremdkapitalzinsen zu zahlen sind. Es gibt weitere Bestandteile des Fremdkapitals, wie z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die jedoch keine vertragsgemäße Verzinsung umfassen.

WACC:
Die Abkürzung steht für Weighted Average Cost of Capital, zu deutsch: gewichtete Kapitalkosten. Da wir zwei Arten von Kapital kennen: Eigen- und Fremdkapitalkosten, werden die Eigenkapitalkosten und die Fremdkapitalkosten mit entsprechender Gewichtung zusammengefügt zu den WACC.

Die Eigenkapitalkosten werden gemäß dem CAPM (siehe dort) abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten können direkt den für das Bewertungsobjekt bekannten Daten entnommen werden.

Hinsichtlich der Berücksichtigung des sog. tax shields (siehe dort) unterscheidet sich die Ermittlung der WACC. Es gibt einen WACC, der zum DCF Entity-Verfahren (das mit dem Free Cash Flow arbeitet) passt und einen WACC, der zum Total Cash Flow-Verfahren gehört.

Für Zwecke des DCF-Verfahrens wird das tax shield berücksichtigt, indem die Fremdkapitalkosten mit (eins minus Steuersatz) multipliziert werden. Die Fremdkapitalkosten werden dadurch – aufgrund der Steuerersparnis – kleiner. Für Zwecke des Total Cash Flows unterbleibt diese Multiplikation.

Die Eigenkapitalkosten und die Fremdkapitalkosten gehen gewichtet in den WACC ein. Die Eigenkapitalkosten werden mit dem Wert des Eigenkapitals i.S.v. Equity Value (also keine (!) bilanzielle Größe!) geteilt durch den Gesamtunternehmenswert gewichtet. Die Fremdkapitalkosten mit dem Wert des Fremdkapitals (der grundsätzlich aus der Bilanz abgeleitet werden kann) geteilt durch den Gesamtunternehmenswert gewichtet.

Da die Gewichtungsfaktoren erst errechnet werden können, wenn das Bewertungsergebnis, also der Wert des Eigenkapitals feststeht, kommt es bei der Ermittlung des WACC zur Problematik, dass eine Iteration erforderlich ist, um das Bewertungsergebnis bestimmen zu können. Alternativ kann auf z.B. das Ertragswertverfahren zurückgegriffen werden, um die Gewichtungsfaktoren frei von Iteration bestimmen zu können.

Wachstumsabschlag:
Der Wachstumsabschlag stellt eine Reduzierung des Zinssatzes in der „ewigen Rente“ dar und drückt aus, um wieviel Prozent das Unternehmen in dieser Planungsphase nachhaltig („ewig“) wachsen wird. Durch die Verringerung des Kapitalisierungszinssatzes kommt es zu einer Erhöhung des Unternehmenswertes.

Working Capital:
Als Working Capital bezeichnet man das Ergebnis der folgenden Berechnung: Vorräte plus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Das Working Capital (kurz „WC“) kann damit sowohl einen positiven als auch einen negativen Wert einnehmen, steht also einmal auf der Aktiv- und einmal auf der Passivseite.

So wie Investitionen den Abfluss von Finanzmitteln bedeuten, so ist das auch beim Working Capital. Wird dieses im Vergleich zum Vorjahr größer, so sind Mittel im Working Capital gebunden worden, welche somit nicht für Ausschüttungen zur Verfügung stehen. Ein Anstieg des Working Capital ergibt sich z.B. durch im Vergleich zum Vorjahr höhere Vorratsbestände.

Durch geschicktes Working Capital-Management kann der Finanzmittelbedarf für das Working Capital reduziert werden, wodurch Mittel freiwerden, die man ausschütten oder zur Tilgung von verzinslichem Fremdkapital nutzen könnte. Beides erhöht den Unternehmenswert. Solches Management könnte z.B. darin bestehen, möglichst wenige Vorräte vorzuhalten, indem die zu verkaufenden Vermögensgegenstände immer erst kurzfristig beschafft werden. Oder man könnte Zahlungsziele der Lieferanten verlängern und/oder der Kunden verkürzen.

Zinsergebnis:
Positiver oder negativer Saldo aus Zinsertrag und Zinsaufwendungen.

Zinstragendes Fremdkapital:
Zur Abgrenzung von Fremdkapital wie z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die auszuweisen sind, wenn Lieferanten ein Zahlungsziel eingeräumt haben, so dass diese bei Lieferung nicht sofort bar bezahlt werden, spricht man von „zinstragendem Fremdkapital“, wenn für dessen Zurverfügungstellung explizit vertraglich Zinszahlungen festgelegt wurden. Das ist z.B. bei den klassischen Bankdarlehen der Fall.

Der Begriff net debts entspricht dem zinstragendem Fremdkapital. Durch den Begriffsteil „net“ wird darauf hingewiesen, dass das zinstragende Fremdkapital mit zinsbringend angelegter Liquidität saldiert wird, da und sofern diese Liquidität zur Tilgung des zinstragenden Fremdkapitals eingesetzt werden könnte.

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