Konzernrechnungslegung – Kapitel 4.3

Besonderheiten der Kapitalkonsolidierung (mehrstufige Verhältnisse)

Von mehrstufigen Verhältnissen wird gesprochen, wenn nicht nur eine Mutter und eine Tochter oder mehrere Töchter unterhalb der Mutter vorhanden sind, sondern wenn unter mindestens einer Tochter eine weitere Tochtergesellschaft „hängt“, die dann aus der Perspektive des Mutterunternehmens auch Enkelgesellschaft genannt wird. Solche mehrstufigen Verhältnisse, die ggf. noch tiefer gegliedert sind, sind bei größeren Konzernen in der Praxis häufig anzutreffen.

Mehrstufige Verhältnisse können unter Verwendung des Wissens für die Konsolidierung von einfachen Mutter-Tochter-Verhältnissen wie folgt konsolidiert werden: Von unten (also bei der Enkelgesellschaft) beginnend werden Tochter und Enkel zusammengefasst, als wäre die Tochter die Muttergesellschaft (tatsächlich ist sie keine Muttergesellschaft, da sie nicht selbst die Beherrschungsmacht ausüben kann, das macht in diesem Beispiel wiederum die Gesellschafterin der Tochtergesellschaft). Wenn man diese beiden Gesellschaften zusammengefasst hat, wird diese zusammengefasste Gesellschaft mit der Mutter in bekannter Weise zusammengefasst. Dieses Prinzip lässt sich leicht auf tiefer gegliederte Konzerne übertragen.

In der Literatur werden weitere Konsolidierungstechniken angeboten, die aber hier nicht erläutert werden sollen, weil diese stufenweise Vorgehensweise sehr eingängig ist und praktisch kein neues Wissen erfordert. Posten auf Ebene der T / E, wie Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Anteile anderer Gesellschafter werden wie Vermögensgegenstände und Schulden einer Tochter in den Konzernabschluss übernommen und dort ggf. mit gleichartigen Posten zusammengefasst.

Nachstehend wird die Vorgehensweise anhand eines Beispiels erläutert. Der Konzern besteht aus den Gesellschaften M, T und E. M ist an T mit 60% beteiligt, T wiederum an E mit 70%.

Es ist nun wie weiter oben beschrieben vorzugehen, indem zunächst die T mit der E konsolidiert wird. Der Vorgang sieht wie folgt aus:

Nach diesen Schritt 1 wird nun M und die zusammengefasste Bilanz von T/E (eine Teilkonzernbilanz) zusammengefasst:

Wenn man das Prinzip verstanden hat, kann man auch beide Schritte in einem Konsolidierungsschema auf einmal verarbeiten; das sieht dann etwas komplizierter aus, siehe nachstehend:

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