Kapitel 2.2 Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren handelt es sich um ein fundamentales Bewertungsverfahren, welches in einem Schritt den Wert des Eigenkapitals ableitet, also um ein Netto-Verfahren.

Der Zähler entspricht den Nettoeinnahmen der Anteilseigner gemäß Unternehmensplanung. Diese Nettoeinnahmen können aus dem Jahresergebnis wie folgt abgeleitet werden:

Als Nenner werden die gleichen (verschuldeten) Eigenkapitalkosten verwendet, die wie bei der Ermittlung des WACC gemäß dem CAPM abgeleitet werden, vgl. Kapitel 2.1.

Exkurs:

Bei den Anteilseignern, sofern diese natürliche Personen sind, werden auf den Betrag gemäß Ausschüttungsbeschluss Kapitalertragsteuern als Abzugssteuern einbehalten. Nach der Unternehmenswertdefinition wäre auf diese Beträge abzustellen. In diesem Fall sind auch die Eigenkapitalkosten nach Ausschüttungsbelastung zu ermitteln, hier wird vom sog. Tax-CAPM gesprochen. Das Thema Ausschüttungsbelastung mit Kapitalertragsteuer und Tax-CAPM soll nachstehend aus Vereinfachungsgründen nicht behandelt werden.

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